Die auf Online-Recht spezialisierte Rechtsanwältin Stephanie Boer-Nießing hat auf Shopbetreiber-News einen interessanten Beitrag zur Nutzung von Markennamen in Google AdWords geschrieben. Die wichtigste Aussage zu diesem Thema ist:
Zwar hat nun auch das LG Düsseldorf durch Urteil vom 19.11.2008 (14c O 88/08) entschieden, dass die Verwendung eines Markennamens als Keyword beispielsweise über Google AdWords keinen kennzeichenmäßigen Gebrauch und somit auch keine Markenverletzung darstelle, jedoch stellt dies keinen Freibrief für die Verwendung der Begriffe dar.
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