Ich weiß, ich bin ein “öffentlicher Mensch”. In den letzten Jahren habe ich viele Beiträge in XING, in diversen Blogs und Foren und nicht zuletzt in meinen eigenen Blogs gepostet. Immer in dem Bewußtsein, dass ich damit einen Teil meiner Anonymität aufgebe. Ja ich gehöre sogar zu den Besitzern einer Payback-Karte und hierfür habe ich mich bewußt entschieden, denn hier sehe ich Vorteile durch die Anpassung des Warenangebots auf Basis meines Profils und natürlich das, vieler anderer. Als Dankeschön bekomme ich sogar noch Punkte, die ich ab und an mal in nette kleine Geschenke umwandele.
Anders bei sogenannte Personensuchmaschinen wie Yasni oder 123people. Hier sammeln mir völlig fremde Unternehmen Daten über meine Personen und führen diese Zusammen, was nach meinem Rechtsempfinden unter anderem gegen einige Datenschutzrichtlinien verstossen:
- Daten über die Nutzung verschiedener Dienste nicht zusammengeführt werden, sofern dies nicht zu Abrechnungszwecken erforderlich ist …
- Eine Verwendung der angefallenen personenbezogenen Daten für andere Zwecke darf nur auf gesetzlicher Grundlage oder mit Einwilligung des Betroffenen erfolgen (§ 3 Abs. 2 TDDSG, § 12 Abs. 2 MStV).
- Auch die Nutzung der Daten zu Werbezwecken ohne Einwilligung ist unzulässig.
- Grundsatz der Datensparsamkeit
Mir ist schon klar, dass das nicht unbedingt die aktuellste Gesetzeslage ist, was für mich allerdings keine Rolle spielt …
Was mich extrem stört ist, dass ich mich erst registrieren muss, um den Anbieter auffordern zu können, meine Daten zu entfernen.
Keine Robots.txt-Datei
Suchmaschinen kann ich per Robots.txt die Aufnahme meiner eigenen Daten verbieten. Yasni, 123people, usw. kann ich leider mittels dieser einfachen Datei nicht ausschließen. Daher gehe ich nun einen anderen Weg: Ich setze nun das oben stehende “Logo” in meinem Blog ein und werde prüfen lassen, inwieweit diese Dienste sich an diese Aufforderung halten müssen. Ich lade alle ein, sich dieser Aktion anzuschließen. Einfach hier oder auf das Bild klicken, speichern und auf der eigenen Seite veröffentlichen.
Weitere Links:
Gunnart.de
ECombase
rechtzweinull.de
UPDATE: Das Thema kommt gerade wieder in Fahrt. Durch den Trackback Web 2.0 & Recht konnte ich gerade ziemlich Erfreuliches lesen:
Zitat rechtzweinull.de:
Das aktuelle Urteil des LG Köln (Az. 28 O 662/08) gebietet dem Treiben der diversen Suchmaschinen nun deutlich Einhalt, indem es eine ausländische Personensuchmaschine dazu verurteilt hat, die Veröffentlichung von Bildern ohne Zustimmung des jeweiligen Betroffenen zu unterlassen. Die Kölner Richter haben festgestellt, dass sich die Plattformbetreiber nicht darauf berufen können, dass eine mutmaßliche Einwilligung des Abgebildeten vorläge, nur weil ein bestimmtes Foto auf einer anderen Internetseite vorhanden sei. Zudem räumt das LG Köln mit vielen Irrtümern auf, die Betroffene bisher oft von der Verfolgung ihrer Rechte abgehalten haben.
Das Landgericht Kölnbezog in dem Urteil auch Stellung zu verschiedenen Themen, über die nach wie vor eine Vielzahl von Irrtümern kursieren. Also, wer sich von Yasni, 123people und Co. genervt, ausgenutzt oder ungerecht behandelt fühlt, sollte unbedingt bei Rechtzweinull.de nachlesen, was man nun gegen diese Personensuchmaschinen unternehmen kann …
Tags: Sonstiges,
123people,
Personensuchmaschinen,
Yasni