Oct 24 2008

Pflichtablieferungs-Verordnung: Das komplette Internet in der deutschen Nationalbibliothek

Published by webworker34 at 2:02 pm under Recht

Deutsche NationalbibliothekEs ist weder der 1. April noch irgendein Sommerloch in Aussicht und doch scheint unsere Regierung nicht mehr alle Tassen im Schrank zu haben. Gestern ist das aus dem Jahr 2006 stammende Gesetz über die Pflichtablieferungs-Verordnung (PflAV) an das Deutsche Nationalbibliothek in Kraft getreten. Das ist ja nichts besonderes, denkt man. Ist ja ein Gesetz wie viele andere auch. Ist es das? Nein, ist es definitiv nicht …

Die neue Regelung - die sogenannte Pflichtablieferungs-Verordnung (PflAV) sieht nämlich etwas vor, was idiotischer nicht sein kann: die zentrale Speicherung (fast) aller deutschen Internetseiten. So sollen zukünftig Seitenbetreiber verpflichtet werden, Ihre Webseiten in das PDF-Format zu speichern und an die Deutsche Nationalbibliothek zu senden, wo diese Daten dann gespeichert werden. Da haben sich also vor Jahren Wissenschaftler, das Militär und später findige Unternehmen ein dezentrales Netzwerk für Daten einfallen lassen, was irgendwann zu einer neuen Ära, dem Internet-Zeitalter führte und nun will die Regierung dieses in den Jahren perfektionierte System wieder zentalisieren. Welch ein genialer Einfall! Sollte in Zukunft ein Mitarbeiter in einer Serverfarm aus versehen den Stecker ziehen, ist das jetzt kein Problem mehr. alle Daten liegen ja dann ordentlich sortiert und wahrscheinlich noch ausgedruckt in der deutschen Nationalbibliothek. Da kann kommen was will, egal ob Atomkrieg, Energieknappheit, Angriffe von Aliens - unser geliebtes Internet ist fein säuberlich archiviert.

Was regelt nun die PflAV genau?

§ 7 PflAV lautet wie folgt:

§ 7 Beschaffenheit von Netzpublikationen und Umfang der Ablieferungspflicht

(1) Unkörperliche Medienwerke (Netzpublikationen) sind in marktüblicher Ausführung und in mit marktüblichen Hilfsmitteln benutzbarem Zustand abzuliefern. Eine Pflicht zur Ablieferung besteht nicht, wenn die Ablieferungspflichtigen im Rahmen des § 16 Satz 2 des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek mit der Bibliothek vereinbaren, die Netzpublikationen zur elektronischen Abholung bereitzustellen. Für die Ablieferung von Netzpublikationen gilt § 2 Abs. 3 entsprechend; für die Bereitstellung zur elektronischen Abholung gilt § 2 Abs. 3 Satz 1 entsprechend.
(2) Die Ablieferungspflicht umfasst auch alle Elemente, Software und Werkzeuge, die in physischer oder in elektronischer Form erkennbar zu den ablieferungspflichtigen Netzpublikationen gehören, auch wenn sie für sich allein nicht der Ablieferungspflicht unterliegen. Dies gilt insbesondere für nicht marktübliche Hilfsmittel, die eine Bereitstellung und Benutzung der Netzpublikationen erst ermöglichen und bei den Ablieferungspflichtigen erschienen sind. Sie sind zusammen mit den Netzpublikationen abzuliefern oder zur elektronischen Abholung bereitzustellen.

Was sich so weltfremd anhört, ist laut der oben stehenden Definition noch schlimmer als man im ersten Moment denken würde. Da steht doch tatsächlich, dass auch “Elemente, Software und Werkzeuge” an die Deutsche Nationalbibliothek abgeliefert werden muss. Also her mit den PHP-, .NET-, C#- und was weiß ich alles für Codes, abgespeichert in der Deutschen Nationalbibliothek zur allgemeinen Zugänglichkeit. Zukpnftig muss man also nur noch nach Leipzig fahren, um zu sehen, was das geniale Onlinetool der Konkurrenz so einzigartig macht …

Technische Herausforderungen: AJAX, Suchergebnisse, MP3, Flash

Die neue Regelung läßt uns leider auch mit den mühsam entwickelten modernen Technologien allein. Ich bin zwar programmiertechnisch gesehen nicht gerade unbegabt, aber wie ich unzählige generierte Seiten in all Ihrer Vielfältigkeitals PDF gespeichert an die Nationalbibliothek übertragen soll, ist und bleibt mir ein Rätsel. Noch interessanter wird es für Videoformate oder MP3-Stücke. Soll ich nun jede Videosequenz als einzelnes Bild im PDF-Format speichern und dann einzeln oder als Paket übertragen?!?! Jemand, der sich 15 Jahre nach Erfindung des ersten internetfähigen Browsers so einen steinzeitlichen Schwachsinn einfallen läßt, gehört meines Erachtens auch dahin zurück geschickt. Also hinfort in die tiefsten Tiefen des Dschungels von Irian Jaya zu den Ureinwohnern dieser Welt.

Ich bin sehr gespannt, wie es mit dem schwachsinnigsten Gesetz, dass sogar jegliche weltfremden Onlinerechtssprechungen tief in den Schatten stellt, weiter geht. Eine ausgereifte Technik, welche diesen Gewaltakt der Datenspeicherung bewerkstelligen könnte, liegt sicherlich noch nicht vor und wird wohl hoffentlich von niemanden entwickelt. Um den rechtlichen Folgen zu entgehen, habe ich heute Vormittag aber schon einmal angefangen und die erste Seite dieses Blogs als PDF an die Deutsche Nationlbibliothek gemailt:

Hallo liebe Datensam… ääähhh Bibliothekare,

Ich mach dann mal den Anfang und schicke Ihnen eine erste Seite meines Blogs ….

Damit meine Daten nicht im schwarzen Loch der Nationalbibliothek landen, möchte ich Sie bitten, mir eine Bestätigung der Aufnahme dieses PDFs mit eindeutiger Zuordnungs-ID zu senden. Wenn ich mal in Leipzig bin, werde ich gerne mal vorbei schauen und mir meine Einträge anschauen. Man landet ja nicht all zu oft in einer Nationalbibliothek ….

Viele Grüße
Ralf Becker

PS: Entschuldigen Sie, wenn es noch etwas dauert. Aber die mehreren hundert Seiten werde ich sicherlich in den kommenden Monaten alle schicken. Danke für Ihr Verständnis ….

Update: Antwort der Deutschen Nationalbibliothek zur Pflichtablieferungs-Verordnung (PflAV)

Sehr geehrter Herr Becker,

wie Sie auf unserer Homepage nachlesen können, werden “Webseiten aller Art, z. B. statische und dynamische HTML-Seiten, Weblogs oder Foren, noch nicht gesammelt. In einer weiteren Stufe ist das Harvesting solcher Seiten geplant. Die zukünftige Einzelablieferung von Webseiten soll weder über ein Formular noch über eine Schnittstelle aktiv vom Ablieferer geleistet werden.
Deshalb wird es auch nicht erforderlich sein, diese Seiten in andere Formate (PDF, TIF) umzuwandeln und sie uns zu übermitteln.”

Bitte sehen Sie von der “Ablieferung” weiterer Seiten Ihres Blogs ab.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Anja Lorber
_____________

Anja Lorber
Deutsche Nationalbibliothek
Erwerbung und Formalerschliessung / Monografien - Formalerschliessung
Deutscher Platz 1
D-04103 Leipzig
Telefon: +49-341-2271-495
Telefax: +49-341-2271-555
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4 Responses to “Pflichtablieferungs-Verordnung: Das komplette Internet in der deutschen Nationalbibliothek”

  1. gokarton 24 Oct 2008 at 2:06 pm

    Danke für die Info.

  2. Monikaon 24 Oct 2008 at 2:35 pm

    Ich frag mich nur, wie die es schaffen die Seiten als .pdf in der ebenfalls mitzuschickenden Datenbank anzeigen lassen wollen

    lg

  3. […] Ilona hat auch ein paar Fragen zur Verordnung. :zwinker:, sollte ich diese Pflichtablieferungsverordnung falsch verstanden haben, so bitte klärt mich auf… […]

  4. […] durch viele Blogs. Darüber geschrieben haben unter anderem Blogs-optimieren hier und hier, der Kreativ-Projekt-Blog und […]

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