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Abmahnung wegen Apfel: Zahnärzte aufgepasst …

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Gerade lese ich im Recht2.0-Blog von einer wieder einmal von einer Abmahnwelle, bei der jeder normale Mensch nur noch den Kopf schütteln kann: Eine Kieferorthopädin aus Süddeutschland mahnt derzeit Ihre Kollegen (kann man das in dem Zusammenhang überhaupt so nennen?) ab, wenn diese auf Ihrer Webseite einen Apfel abbilden. Die nette Kieferorthopädin hat nämlich eine Wort-Bildmarke mit einem “Apfel in Granny-Smithfarben” beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen lassen.

Offensichtlich wurde in dem geschilderten Fall nun auch ein Antrag auf Löschung der Marke aus dem Register gestellt, der sich entweder auf einem der oben genannten Gründe stützen kann oder auf dem Bestehen eines vorgehenden älteren Rechts.

Zitat Dr. Carsten Ulbricht von der Kanzlei Diem&Partner:

Aus meiner Sicht sind die aktuellen Auswüchse solchen Vorgehens schon als sehr bedenklich zu bezeichnen. Nachdem der Apfel schon seit jeher ein Symbol für gesunde Zähne ist und insoweit im Zusammenhang mit entsprechender Werbung genutzt worden ist, halte ich es für höchst fraglich, ob tatsächlich einzelne hier ein entsprechendes Schutzrecht erwerben können sollen, um entsprechend gegen andere vorzugehen.

und aus rechtlicher Sicht:

Danach prüft das für die Eintragung zuständige deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), ob die Marke eintragungsfähig ist oder eben Einwände wie zum Beispiel eine mangelnde Unterscheidungskraft (§ 8 Abs.2 Nr.1 MarkenG) oder ein Freihaltebedürfnis im Verkehr (§8 Abs.2 Nr.2 MarkenG) bestehen oder ob es sich vielleicht um eine üblich gewordene Bezeichnung handelt (§ 8 Abs.1 Nr. 3 MarkenG). Möglicherweise hätte das DPMA schon an dieser Stelle die Eintragung verweigern oder die Anmeldung zumindest hinterfragen können.

Nun hat offensichtlich ein (vielleicht schon abgemahnter??) Kollege der lieben Kieferorthopädin einen Antrag auf Löschung der Marke aus dem Register gestellt. Und um dieser albernen Posse noch ein Sahnehäubchen aufzusetzen, hat nun ein Zahnarztkollege, der scheinbar schon vorher einen Logo mit Apfel beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lies, die “nette” Kieferorthopädin abgemahnt, weil er seine älteren Apfelmarken-Rechte angegriffen sieht. Diese ist nun aber der Meinung, dass es zwischen den Wortmarken keine Verwechslungsgefahr bestehe (was ja durch o.g. Paragraph § 8 Abs.2 Nr.1 MarkenG).

Mal ganz ehrlich: geht es den Zahnärzten, Kieferorthopäden /-chirurgen und was weiß ich nicht noch alles so schlecht, dass sie sich jetzt über Abmahnungen ein weiteres finanzielles Standbein schaffen wollen? Ich denke mal, auch nach den vielen Gesundheitsreformen wird die (Zahn-)Ärzteschaft sicherlich noch lange nicht am Hungertuch nagen.

Kopfschüttelnde Grüße an die Abmahnärzteschaft …

2 Kommentare

  1. Wollte nicht auch die Telekom kürzlich die Farbe Magenta exklusiv für sich beanspruchen?
    Ich bin der Meinung, dass sich ein Dienstleister welcher Branche auch immer immer noch am besten durch seine Leistung gepaart mit Freundlichkeit differenzieren kann. Ein Kleinkrieg mit dem Mitbewerb kann nämlich auch ins Auge gehen. Ob Lidl durch seine Methoden der Mitarbeiterführung wirklich Umsatzrückgänge zu verzeichnen hat, wird zwar sicher nicht bekanntgegeben. Aber eine positive Schlagzeile wäre sicher mehr wert gewesen.

  2. Ja, das war schon der zweite Anlauf von der Telekom (siehe http://www.hrz.uni-dortmund.de/computerPostille/Maerz2002/019.html). Die Farbe Magenta ist von der Telekom schon als Farbmarke eingetragen worden. Die Telekom kann dadurch Unternehmen aus der Telekommunikationsbranche abmahnen.
    Das wirft zwar kein gutes Licht auf Lidl aber die Menschen vergessen so etwas so schnell. Denk mal an die vielen Schlagzeilen über Müllermilch. Trotzdem verkaufen die sich und Ihre Produkte immer noch.
    Im Apfel-Logo-Fall bekommen die direkten Patienten/Kunden auch nichts mit. Wenn die gute Frau damit nur ihrer direkten Konkurrenz Steine in den Weg legt, hat sie ja schon was daran verdient. Und die paar Patienten, die das mitbekommen haben, wird sie locker verkraften …

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