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Jugendschutz und Versandhandel: Verkauf von FSK18-Artikeln

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Gerade kam mal wieder die Frage nach einer rechtlich einwandfreien Lösung zum Verkauf von FSK18-Artikeln, also Alkohol/Spirituosen/Wein, Spiele, Filme oder natürlich auch Erotikartikel/Dessous. Grundsätzlich muss der Händler sicherstellen, dass der Empfänger der Ware tatsächlich über 18 Jahre ist. Eine Abfrage im Shop reicht also genau genommen nicht aus. Ein 10-jähriges Kind kann sicherlich schon ein Geburtsdatum > 18 Jahre berechnen und auswählen. Das ist also nicht das Gelbe vom Ei. Abmahnungen drohen hier ganz schnell.

Auch aus den Reihen der Juristen gibt es meiner Erfahrung nach unterschiedliche Meinungen, was die Sache nicht gerade einfacher macht. Sei’s drum, es gibt eine (leider sehr teure) Lösung von DHL. Dort gibt es einen Service “Persönliche Übergabe” (http://www.dhl.de). Nur berechtigte Personen bekommen die Ware ausgeliefert. Der Postbote prüft dabei die Identität. Meines Wissens wird auf das Paket ein Aufkleber “Über 18″ geklebt. Leider lässt sich DHL für diesen kleinen Service reich belohnen. Meines Wissens kostet der Spaß so um die 8 Euro. Einer meiner Kunden (http://www.veritas-wein.de) nutzt diesen Service für Neukunden Da er viele Stammkunden hat, hält sich das finanziell noch in Grenzen.

In seinen AGB hat er noch diesen Hinweis aufgenommen:

An Personen unter 18 Jahren erfolgt kein Verkauf. Die Verkäuferin behält sich vor, bei Bestellung einen Altersnachweis in Form eines amtlichen Lichtbildausweises zu verlangen. Bei der Anlieferung der Ware muss deshalb dafür Sorge getragen werden, dass an der angegebenen Lieferadresse ein Erwachsener über 18 Jahren zugegen ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Ware nicht ausgeliefert. Der Versand der Ware erfolgt mit einem über 18 Jahre Aufkleber, sodass der Postbote nochmals Ihren Ausweis prüft und das Alter bei Abgabe kontrolliert.

Zusätzlich muss beim Kauf natürlich noch ein Haken bei “Ich bin über 18 Jahre” gesetzt werden (was allerdings sicherlich keine rechtliche Sicherheit bringt). Mit dieser Regelung und dem Service von DHL kam er auch ohne weiteres durch die Compliance-Prüfung von Wirecard (Kreditkartenakzeptanzverträge, Payment Service Provider), die sehr genau auf eine rechtssichere Abwicklung achtet.

Sicherlich gibt es noch den ein oder anderen Anbieter, der ähnliche Verfahren wie DHL anbietet. Ich werde mich da mal auf die Suche begeben und hier darüber berichten.

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