Das Landgericht Lüneburg hat entschieden, dass die Verwendung von Blacklists bei E-Mails wettbewerbswidrig ist. Da kann ich nur fragen, wie bescheuert ist das denn wieder?
Auf der einen Seite versucht jeder die Spammails rechtlich einzudämmen und auf der anderen Seite kommt so ein unerfahrener Richter daher und entscheidet, dass Spammer ein Wettbewerbsrecht haben?!
Seit mein Provider seinen Spamfilter im Griff hat und sicherlich auch mit Blacklists arbeitet, bekomme ich nur noch 2-3 Spams pro Tag. Und auch über meine Müll-GMX-Adresse kommt gegenüber früher, wo ich täglich mit bis zu 100 Spams leben musste nur noch wenige durch. Mein lokaler Spamfilter hat eigentlich kaum noch was zu tun. Und jetzt? Sollten die Provider die Blacklists nun deaktivieren, wird mein Mailpostfach bald wieder überlaufen. Warum kann ein Landgericht in Lüneburg über etwas entscheidet, wovon der Richter scheinbar überhaupt keine Ahnung hat? Warum kann das LG Lüneburg, das mit dem Thema sicherlich überhaupt nicht vertraut ist, entscheiden, dass die armen Spammer damit wettbewerbsrechtlich im Nachteil sind. Vielleicht rufen wir auch gleich eine Sammelaktion für geschundene Spammer ins Leben!
Liebe Richter, falls Ihr das lest: Das normale Rechtssystem kann auf Onlinerecht nicht oder nur bedingt übertragen werden. Wann lernt Ihr das mal?
Hier noch einmal die Leitsätze des Urteils:
Urteil v. 27.09.2007 – Az.: 7 O 80/07 – Verwendung von Blacklists bei E-Mails wettbewerbswidrig
Leitsatz:1. Das Verwenden einer Blacklist, mit dem ein fremder Mail-Server wegen Spam-Mails vollständig geblockt wird, ist grundsätzlich unzulässig und somit wettbewerbswidrig. Nur in engen Ausnahmefällen ist ein solches Verhalten gerechtfertigt.
2. Der Provider darf grundsätzlich vielmehr nur einzelne Absenderadressen blocken. Er ist zudem befugt, ein technisches System einzuführen, bei dem die eingehenden Mails nach bestimmten Merkmalen als Spam gekennzeichnet und in einen Unterordner des Mail-Empfängers verschoben werden, damit dieser dann entscheiden kann, was mit den Nachrichten passieren soll.
Das komplette Urteil kann bei Webhosting und Recht nachgelesen werden.
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