Gerade im Heise-Ticker gelesen:
Viele Website-Betreiber dürften sich künftig umstellen müssen: In einem jetzt veröffentlichten Urteil mit Breitenwirkung vom 27. März hat das Amtsgericht Berlin Mitte dem Bundesjustizministerium untersagt, über seine Webseite personenbezogene Daten über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern. Insbesondere dürfen demnach IP-Adressen nicht archiviert werden. Mit den Netzkennungen sahen die Richter “es durch die Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter bereits jetzt ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich”, Internetznutzer zu identifizieren …
Was bedeutet das für die vielen Dienste (wie z.B. GoogleAnalytics, E-Cards usw), die z.T. auf die IP-Adresse angewiesen sind? Für einige Seitenbetreiber bedeutet diese Rechtssprechung einen wahnsinnigen Aufwand.
Auf Nachfrage im XING Internet und Recht-Forum hat Herr Dr. Bahr ein kurzes Statement dazu abgegeben:
Kurz zusammengefasst: Die Wertungen des Gerichts sind natürlich aus Sicht der Praxis absoluter Wahnsinn, juristisch aber vertretbar. Kern des Problems ist nicht die Auslegung des Gerichts, sondern die Unfähigkeit des deutschen Gesetzgebers, das Online-Datenschutzrecht praxistauglich zu regeln.
Schuld ist nach Auffassung von Herrn Dr. Bahr der Gesetzgeber, der es bis Dato nicht geschafft hat, eine eindeutige Rechtsgrundlage zu schaffen. Somit kann sich kein Deutsches Gericht auf Gesetzesvorlagen beziehen. Ein rechtliches Chaos ist damit vorprogrammiert!
Geklärt ist momentan eigentlich nichts. Weder die Frage, ob Cookies in den Bereich der personenbezogenen Daten zählen, noch die Frage, wie die Belehrungspflichten nach dem Telemediengesetz umzusetzen sind. Somit bleibt den Händlern weiterhin nur abzuwarten und darauf zu hoffen, dass der Gesetzgeber es irgendwann in naher Zukunft für Nötig hält, ein umfassendes und vor allem auch umsetzbares Regelwerk zu schaffen.
Fazit
Solange es kein umsetzbares Regelwerk gibt, kann auch nichts umgesetzt werden. Insofern kann man wohl relativ ruhig schlafen, wenn man nicht gleich alles was mit IPs, Cookies und Co. zu tun hat, vom Server eliminiert. Trotzdem sollte man die weiteren Folgen dieses Urteil im Auge behalten.
8. Oktober 2007 um 21:05 Uhr
Manchmal wünsche ich mir echt Deutschland wäre nicht solch ein “gute” Rechtsstaat.