Kreativ-Projekt-Blog

Online-Marketing, Shopsysteme, e-Commerce, Travel, Payment und Marketing

Abmahn-Wahn: die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zwingt Akademie.de zur Kooperation

| Keine Kommentare

In meinem Post zur Petition gegen Abmahnungen habe ich ja schon meine Position zum Thema Abmahn-Wahn dargestellt. Nun hat die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die für den Gebühreneinzug für die öffentlich rechtlichen Fernsehsender zuständig ist, zugeschlagen. Mit einer Abmahnung gegen das Berliner Portal Akademie.de, welches neben Informationen und News zu den verschiedensten Themen auch bekannt für die angebotenen Kurse und Workshops ist, hat die Gebühreneinzugszentrale nun dem Abmahnwahn die Krone aufgesetzt.

Die GEZ stört sich an einer Vielzahl von Begriffen, die eigentlich jeder in Deutschland lebende im Zusammenhang mit der GEZ benutzt und die zudem auch von der GEZ selbst genutzt wird. Da ist zum Beispiel der Begriff “GEZ-Gebühr“, den die Akademie unter Androhung einer Strafe in Höhe von 5100 Euro nicht mehr nennen soll. Das dieser Begriff sogar von der GEZ selbst genutzt wird, scheint den Verantwortlichen der GEZ egal zu sein.

Es ist aber auch gar nicht so schwer, die richtigen Wortlaute für eine einfache Nutzungsgebühr zu nutzen. Einen landläufig bekannten “GEZ-Brief” gibt es eben nicht. Den Brief, den die GEZ verschickt nennt der Volksmund ganz klar “Schreiben, mit dessen Hilfe der gesetzliche Auskunftsanspruch des § 4 Abs. 5 RGebStV geltend gemacht wird“. Ja Ihr habt richtig gelesen! Das ist der richtige Wortlaut eines einfachen Briefes …

GEZ nutzt die leicht offene Rechtslage

Was vermeintlich nach einem schlechten Scherz klingt, ist in Wirklichkeit das leicht verdrehbare deutsche Rechtssystems. Es kostet ja nicht viel, die Konkurrenz, den Onlinehändler oder eben ein Portal abzumahnen. Und schief gehen, kann dabei ja auch nicht viel.

Sicherlich ist die in einem meiner letzten Postings genannte Petition nicht sehr wasserdicht verfasst und wird wahrscheinlich aus genau diesem Grund abgelehnt. Aber würde die GEZ die Abmahnungs- und Gerichtskosten im Falle einer falschen Abmahnung selbst tragen müssen, würde diese Form von Mundtot machen nicht so einfach durchgeführt werden.

Bleibt mir abschließend noch zu hoffe, dass ich nun nicht auch noch von der GEZ abgemahnt werde … Aber dann … Dann melde ich meinen Fernseher ab – so ;-)

Gefunden im e-commerce-blog

Noch ein kleiner Nachtrag:
Ob die GEZ auch die Auftraggeber ZDF abmahnen wird:

GEZ auf ZDF

oder gar sich selbst:

GEZ auf GEZ

So heiß war der Sommer doch gar nicht …

Hinterlasse eine Antwort

Pflichtfelder sind mit * markiert.

*